Das Oberlandesgericht Köln hat am 25.02.2011, Aktenzeichen 20 U 76/09, entschieden, dass die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind, die Behandlungskosten bei einer IVF/ ICSI Behandlung auch für eine erhöhte Anzahl von Eizellen (im vorliegenden Fall 21) zu übernehmen, wenn sich dadurch die individuelle Wahrscheinlichkeit des Schwangerschaftseintritts er [...weiterlesen] |