Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Rechtsfrage, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Nachlass geschieht.
Das Erbrecht ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Die Erbfolge beruht entweder auf dem Gesetz (gesetzliche Erbfolge) oder auf dem Willen des Erblassers (gewillkürte Erbfolge).
Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Erblasser weder durch Testament noch durch Erbvertrag einen oder mehrere Erben bestimmt hat.
Die Rechtsanwälte Sebastian Böhm und Lothar Böhm vertreten Ihre Interessen
unter anderem in folgenden Bereichen:
- Aufsetzung von Testament, Erbvertrag, Vermächtnis
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft / eines Vermächtnisses
- Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen / Vermächtnissen
- Erbscheinverfahren
- Testamentsvollstreckung
- Plichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Erbschaftssteuerrecht
Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt Lothar Böhm vertreten Sie bei allen weiteren erbrechtlichen Problemen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. |