Familienrecht
Das Familienrecht regelt unter anderem die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Verwandtschaft oder Schwägerschaft verbundenen
Personen.
Herr Rechtsanwalt Lothar Böhm ist als Fachanwalt für Familienrecht seit über 25 Jahren unter anderem in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung von Eheverträgen vor Heirat und bei Trennung
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorgerecht / Kindschaftsrecht
- Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
- Hausratsverteilung
- Versorgungsausgleich
- Elternunterhalt
- Lebenspartnerschaften
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Unterhaltsabänderungen nach neuem Unterhaltsrecht
Rechtsanwalt Lothar Böhm als Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Sebastian Böhm und Rechtsanwältin Julia Fellmer vertreten Sie außergerichtlich und erforderlichenfalls an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. |