Von einer Massenentlassung spricht man im Arbeitsrecht, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig oder innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen entlassen werden.
Die genauen Zahlen ergeben sich aus § 17 Abs. 1 KSchG.
Die Massenentlassung ist mit Anzeigepflichten des Arbeitgebers bei der Bundesagentur für Arbeit verbunden.
Fehler können hier zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen.