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Fachanwaltliche Beratung rund ums Erbe von unserer Düsseldorfer Kanzlei

Sie möchten Ihr Testament schreiben, haben geerbt oder Fragen zum Pflichtteil? Die auf Erbrecht spezialisierten Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf sind bereits seit Jahren Experten für die unterschiedlichsten Probleme des Erbrechts.

Das Vermögen der Deutschen steigt stetig. Aktuellen Studien zufolge sollen in den Jahren bis 2027 jeweils 87 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Damit der Nachlass genauso an seine Erben geht, wie vom Erblasser gewünscht, ist es wichtig, dass Sie als Mandant einen verlässlichen und kompetenten Partner für die rechtliche Begleitung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten finden. Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist schon seit 2010 Fachanwalt für Erbrecht. In diesem Rechtsgebiet ist er schwerpunktmäßig in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit tätig. Rechtsanwalt Niklas Böhm unterstürzt ihn in unserer Düsseldorfer Kanzlei als Fachanwalt für Familienrecht bei familienrechtlichen Überschneidungen zum Erbrecht.

Die erfahrenen Anwälte übernehmen die anwaltliche Vertretung bei allen erbrechtlichen Problemen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Neben den Überschneidungen zum Familienrecht spielen auch internationales Erbrecht beziehungsweise internationales Privatrecht eine wichtige Rolle, um Ihre erbrechtlichen Anliegen auch in einem europäischen oder globalen Rahmen zu lösen.

anwalt sebastian boehm

Unsere Leistungen als Fachanwalt für Erbrecht

Um Sie und Ihr Erbe zu schützen vertreten unsere Rechtsanwälte für Erbrecht Sie sowohl im Bereich Nachlassplanung zu Lebzeiten, also zum Beispiel bei der Erstellung eines Testamentes, als auch in allen Fallgestaltungen nach Eintritt des Erbfalls.

Dazu gehört insbesondere das Pflichtteilsrecht, also die Durchsetzung von Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten beziehungsweise die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen auf Seiten des Erben. Zudem beraten und vertreten wir Erben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Anwaltliche Vertretung im Erbrecht ist auch immer dann wichtig, wenn es um Unternehmen geht. Dabei kommt es zu vielfältigen rechtlichen Fragen - unter anderem zur Erhaltung der Liquidität und der Handlungsfähigkeit des Unternehmens beim Tod eines Unternehmers -, bei denen ein Anwalt unserer Kanzlei gerne behilflich ist.

Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Erbrecht auftreten, haben wir hier für Sie exemplarisch zusammengestellt.

Wie muss ich ein Testament schreiben?

Ein privates Testament schreiben Sie selbst. Es muss durch den Ersteller vollständig handschriftlich geschrieben, und am Ende unterschrieben werden. Zudem sollte es mit Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen sein. Beim notariellen Testament übernimmt ein Notar die Erstellung Ihres letzten Willens, gegeben falls in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt, der den Verfasser berät.

 

Die auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf beraten Sie beispielsweise auch zum:

gemeinschaftlichen Testament für Ehe- und Lebenspartner: Im Ehegattentestament können gemeinsame Verfügungen getroffen werden, beispielsweise zur finanziellen Absicherung des länger lebenden Partners. 

Berliner Testament als besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments: Zweck ist auch hier, zunächst sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt und die Kinder, sofern vorhanden, zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen werden. In einem zweiten Schritt wird aber im Berliner Testament auch schon festgelegt, was mit dem Nachlass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten geschehen soll.

Erbvertrag oder Testament - was ist besser?

Ein Erbvertrag ist die Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass ein Testament mit Ausnahme des Ehegattentestamentes eine einseitige Willenserklärung ist, beim Erbvertrag aber mehrere Vertragspartner beteiligt sein können. Der Erblasser und seine Vertragspartner können sich beim Erbvertrag wechselseitig binden. Daher kann ein Erbvertrag ohne explizites Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nicht widerrufen werden. Den Erbvertrag muss immer ein Notar beurkunden. Die Regelungen im Erbvertrag müssen die Erben akzeptieren und unterschreiben. Durch solche vertraglichen Regelungen kann das Risiko möglichen Streitigkeiten nach dem Erbfall gemindert werden, weil der Anspruch der Erben auf die Erbschaft frühzeitig geregelt und und von den am Vertrag beteiligten Personen bestätigt wurde.

Wie erfolgt eine Testamentsberatung?

Bei einer Testamentsberatung ermitteln unsere Anwälte für Erbrecht gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen Sie für Ihre eigene Nachlassplanung wünschen. Es wird dann erörtert, ob und welche Veränderungen im Vergleich zu der gesetzlichen Erbfolge vorzunehmen sind.
Wenn auf diese Weise feststeht, was der Inhalt eines Testamentes sein soll, bereiten wir die Formulierung des Testamentes vor und stellen sicher, dass die Formulierungen auch dem besprochenen Inhalt entsprechen.
Dies ist von größter Wichtigkeit, da diese Formulierungen erst dann zum Tragen kommen, wenn der Erbfall eingetreten ist. Ein Testament sollte dann klar und eindeutig sein und keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen bieten.

Wie läuft ein Erbfall eigentlich ab?

Der Erbfall tritt mit dem Tod eines Erblassers ein. Zu diesem Zeitpunkt geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf die gesetzlich oder per Testament beziehungsweise Erbvertrag festgelegten Erben über. Bevor Sie Ihr Erbe aber antreten können, müssen neben den Vorbereitungen der Beerdigung weitere Aufgaben teils unmittelbar nach Eintritt des Erbfalls erledigt werden. Dazu zählen unter anderem die Meldung des Todesfalls, die Beantragung der Sterbeurkunde, die Benachrichtigung von Versicherungen und die Überprüfung von Bankvollmachten. Ebenso wichtig: Jeder, der ein Testament des Verstorbenen verwahrt oder findet, ist verpflichtet, dieses im Erbfall beim Nachlassgericht vorzulegen.  

Wurde seitens des Erblassers keine letztwillige Verfügung aufgesetzt, um die Nachfolge zu klären, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe des Erblassers wird, wem also welcher Anteil am Erbe zusteht. Die Erbfolge wird durch § 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Erben nach dem Gesetz sind ausschließlich nahe Angehörige des Erblassers. Dazu zählen sein Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Geschwister sowie Großeltern, Nichten, Neffen, Onkel und Tanten. Eine Rangfolge regelt, wer wann an der Erbfolge beteiligt, beziehungsweise von dieser ausgeschlossen ist.

Wer sich nicht an die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge des BGB halten möchte, sollte bei der Nachlassplanung einige wichtige Details beachten. Eine sorgfältige Nachlassplanung und die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Regelungen im Todesfall gelten sollen, sollten Sie bereits zu Lebzeiten erörtern. Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt Lothar Böhm als Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf beraten Sie bei der gesamten Nachlassplanung.

Diese beginnt zu Lebzeiten damit, dass man sich vergegenwärtigt, ob ein Testament erforderlich ist oder die Erbfolge die gewünschten Ergebnisse für den Nachlass liefert. Vielleicht planen Sie beispielsweise eine vorweggenommene Erbfolge? Die Tatsache, dass in Deutschland auch heute nur rund 25 Prozent der Bevölkerung ein Testament oder einen Erbvertrag haben, zeigt, dass es nach wie vor Berührungsschwierigkeiten mit dem Thema Erbe gibt. Dabei ist es in Ihrem Sinne den Nachlass rechtzeitig beispielsweise mit einem Testament zu regeln. Sie suchen einen Anwalt oder Fachanwalt im Bereich Erbrecht in Düsseldorf? 

beratung eines mandanten bei der anwaltssozietaet

Was passiert bei einer Enterbung?

Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Rechtsberatung für Erbrecht und der Vertretung durch unsere Kanzlei in Düsseldorf. Grundsätzlich ist jeder Mensch frei in seiner Entscheidung, wen er als Erben einsetzt und wen er enterbt. Niemand muss begründen, warum er einen nahen Angehörigen von der Erbfolge ausschließen möchte. Aber so einfach ist es nicht, denn gesetzlichen Erben steht der sogenannte Pflichtteil zu. Sie können nach §§ 2303 ff. BGB Pflichtteilsansprüche geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall. Einen Anspruch auf den Pflichtteil können grundsätzlich nur die nächsten Angehörigen des Erblassers, also in erster Linie seine Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) und sein Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner geltend machen. Sofern der Erblasser keine eigenen Kinder hat, sind auch seine Eltern grundsätzlich Pflichtteilsberechtigt. Das Pflichtteilsrecht als gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Nachlass kann nur in sehr extremen Ausnahmefällen entzogen werden. Diese sind in § 2333 BGB abschießend aufgezählt. Allerdings können Zuwendungen unter Lebenden so gestaltet werden, dass sich der Zuwendungsempfänger die Zuwendung später bei Eintritt des Erbfalls auf seinen Pflchtteil anrechnen lassen muss. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Erbrecht auch bei Fragen der lebzeitigen Zuwendung und Anrechnungsanordnungen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des regulären Erbteils und hängt von der Erbquote sowie weiteren Parametern ab. Die Höhe ist also von Fall zu Fall unterschiedlich und muss jeweils individuell errechnet werden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Böhm berät Sie dabei, Ihren Pflichtteil geltend zu machen, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Dafür ermittelt er alle erforderlichen Informationen und kümmert sich um die Berechnung und Geltendmachung des Zahlungsanspruchs  auch dann, wenn ein Unternehmen zur Erbmasse gehört. 

Was kann ich gegen eine Enterbung tun?

Wer ein Testament anfechten oder verteidigen will, muss die zahlreichen rechtlichen Möglichkeiten, die das Erbrecht bietet, kennen und einsetzen können. Nur so gelingt es Ihnen, vor dem Nachlassgericht oder den Zivilgerichten im Streit um das Erbe bestehen. Als Kanzlei in Düsseldorf mit einem Fachanwalt für Erbrecht vertreten wir Sie gerne und verhelfen Ihnen durch unsere Erfahrung in der Beratung zu Ihrem Recht. 

Welche Kosten entstehen durch die anwaltliche Tätigkkeit?

Es kommt wie so häufig darauf an. Auch im Erbrecht muss der Anwalt zunächst den Sachverhalt ermitteln. Die Vergütung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung, bei der ein Stundenhonorar für die tatsächlich anfallende Bearbeitungszeit vereinbart wird. Landet ein Fall im Erbrecht vor Gericht, dürfen die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht unterschritten werden. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert (wirtschaftlicher Wert der Angelegenheit) und den Vergütungstatbeständen der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz).
Um einen Überblick über die rechtlichen Erfolgsaussichten einer erbrechtlichen Angelegenheit und den damit verbundenen Kosten zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Erstberatungstermin zu vereinbaren. Die Kosten für einen solchen Erstberatungstermin liegen bei maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer und werden im Falle einer weiteren anwaltlichen Tätigkeit im unmittelbaren Anschluss vollständig auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.

Wie kann ich ein Testament verwahren?

Wenn es um die Verwahrung eines Testaments geht, können Sie das Testament privat aufheben, um die für eine öffentliche Hinterlegung anfallenden Gebühren zu umgehen. Sie sollten dann jedoch dringend sicherstellen, dass es im Erbfall auch gefunden wird. Teilen Sie den Verwahrungsort also unbedingt einer sehr vertrauenswürdigen Person mit oder lassen Sie das Testament aufbewahren. Achtung: Das eigene Bankschließfach ist kein guter Ort für eine Verwahrung, wenn nicht sichergestellt ist, dass im Todesfall ein vertrauenswürdiger Dritter Zugriff hat!
Sie können Ihr Testament auch bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Das bietet im Vergleich zur privaten Hinterlegung deutlich mehr Sicherheit. Bei einem notariellen Testament erledigt dies der Notar, aber auch als Privatperson können Sie Ihr handschriftliches Testament hinterlegen.

Die Anwälte für Erbrecht der Kanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf beantworten Ihnen gerne alle Fragen zu Testamentsgestaltung, Nachlassplanung,  Erbschaft und Pflichtteil. Genauso stellen wir im Rahmen der Testamentsvollstreckung sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

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