Ihr Anwalt für Scheidung – Fachanwalt in Düsseldorf
Ehe und Lebenspartnerschaften werden eigentlich auf Lebenszeit geschlossen - doch zuweilen muss ein Schlussstrich gezogen werden unter das, was eigentlich für immer gedacht war. Wenn eine Scheidung unausweichlich ist, kommt es oft zu schwierigen Situationen, in denen komplexe Fragen auftreten: wie geht es weiter, wer hat Anspruch worauf, welche Unterlagen werden benötigt? Die erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber in Düsseldorf beraten Sie zu Ihrer Scheidung - zeitnah und persönlich. Mit Engagement und fachlicher Kompetenz klären wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Düsseldorfer Scheidungsanwälte mit Erfahrung
Bereits seit 1967 besteht unsere Kanzlei im Herzen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dort bieten wir Ihnen individuell zugeschnittene Lösungen für Ihr juristisches Anliegen. Die Rechtsanwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber sind unter anderem spezialisiert auf Familienrecht und bieten in diesem Bereich kompetente Beratung und hochqualifizierten Rechtsbeistand basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf unterstützen Sie zeitnah, freundlich und kompetent bei allen Themen rund um Eherecht und Scheidung. Wir helfen Ihnen dabei, private Herausforderungen zu meistern und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei steht die Erfüllung gesetzlicher Qualitätsstandards im Mittelpunkt unserer juristischen Tätigkeit. Unsere erfahrenen Fachanwälte bilden sich jährlich fort und und besitzen umfangreiche theoretische und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts. Sie beraten Sie persönlich, kompetent und umfassend zu allen Fragen rund um das Scheidungsverfahren.
Voraussetzungen für eine Scheidung
Bis zum Jahr 1977 konnte eine Ehe in der Bundesrepublik Deutschland nur dann geschieden werden, wenn sich ein Ehegatte dem anderen gegenüber schuldhaft verhalten hat. Seit der Reform des Familienrechts gilt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip. Eine Ehe kann demnach geschieden werden, wenn sie unweigerlich gescheitert bezeichnet werden kann.
Grundsätzlich ist die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Abs. 1 BGB). Da jedoch eine gescheiterte Ehe, die jede innere Bindung verloren hat, nicht geeignet ist, weiterhin Grundlage der Gesellschaftsordnung und des Staates zu sein, kann diese durch Ehescheidung nach den §§ 1564-1568 BGB in der Regel nach vorheriger einjähriger Trennung aufgelöst werden.
Härtefallscheidung
Eine Ausnahme bildet die Härtefallscheidung, die in § 1565 II BGB geregelt ist. In diesem Fall kann die Ehe auch ohne vorausgehendes Trennungsjahr geschieden werden. Sie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Härtefallscheidung ist nicht mit einer Eheaufhebung zu verwechseln. Diese kann aus bestimmten im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen (§ 1314 BGB) erfolgen.
Gründe für eine Eheaufhebung
Eine Ehe kann in manchen Fällen auch aufgehoben bzw. annulliert werden - sie gilt damit als nichtig ex nunc, also vom Zeitpunkt der Auflösung an. Die Beendigung der Ehe erfolgt dann durch eine gerichtliche Entscheidung. Es muss hierzu jedoch ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen.
Gesetzlich anerkannte Gründe für die Aufhebung einer Ehe sind:
Die Frist für die Beantragung der Eheaufhebung beträgt ein Jahr ab Kenntnisnahme des Aufhebungsgrundes beziehungsweise, im Falle einer widerrechtlichen Drohung, drei Jahre ab dem Wegfall der Bedrohungslage. Die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann nach § 15 LPartG erfolgen.
Wer trägt die Kosten für eine Scheidung?
Bei den Scheidungskosten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Beauftragt bei einer strittigen Scheidung jeder Ehegatte seinen eigenen Rechtsanwalt, übernimmt er auch die anfallenden Kosten. Anders sieht es bei einvernehmlichen Scheidungen aus. Sind die Eheleute sich in allen Punkten einig, kann das Scheidungsverfahren mit einem Anwalt betrieben werden. Der andere Ehegatte ist dann nicht anwaltlich vertreten und kann vor Gericht keine eigenen Anträge stellen. Dies ist aber auch nicht erforderlich, wenn im Vorfeld beretis alles geklärt ist. Der Ehegatte, der den Rechtsanwalt beauftragt hat, ist auch für dessen anfallenden Kosten zuständig. Er kann den anderen Ehegatten nicht verpflichten, sich daran zu beteiligen. Vielfach vereinbaren die Ehegatten intern, wie die Rechtsanwaltskosten aufgeteilt werden.
Scheidungskosten für Arbeitslose
Bezieht einer der Ehegatten Arbeitslosengeld I oder II, hat dies Einfluss auf die Scheidungskosten. Ist das Einkommen der Ehepartner durch Arbeitslosigkeit gering, sinken auch die Scheidungskosten. Dennoch müssen beide Beteiligte die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht tragen, daran ändert sich durch die Arbeitslosigkeit nichts. Jedoch können finanziell schwache Personen Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Gerichtskosten bei Scheidung
Neben den Kosten für den Rechtsanwalt entstehen bei einer Scheidung auch Gerichtskosten. Diese müssen im Voraus bezahlt und von dem Ehegatten übernommen werden, der die Scheidung einreicht. Entscheidet das Familiengericht in seinem Scheidungsbeschluss, dass beide Ehepartner die Kosten je zu 1/2 zu tragen haben – dies ist der Regelfall -,,erfolgt nachträglich ein Ausgleich.
WIR KLÄREN ALLE FRAGEN RUND UM IHRE SCHEIDUNG
Bei einer Scheidung werden Sie mit vielen Fragen konfrontiert. Sie befinden sich in einer Situation, die in wirtschaftlicher, sozialer und emotionaler Hinsicht besonders belastend ist. Gerade jetzt ist es wichtig, juristische Beratung für Ihre Scheidung einzuholen und sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Wir helfen Ihnen zeitnah und persönlich, Ihre Rechte in dieser psychisch belastenden Phase durchzusetzen.
Gerne beraten unsere Scheidungsanwälte Sie auch zu allen angrenzenden familienrechtlichen Themen wie dem nachehelichen Unterhalt, dem Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder oder dem Zugewinnausgleich.
KOMPETENTER RECHTSBEISTAND IM SCHEIDUNGSVERFAHREN
Unsere Fachanwälte für Eherecht und Familienrecht besitzen eine hochqualifizierte Ausbildung und die notwendige praktische Erfahrung, um Sie im Scheidungsfall kompetent und erfolgreich zu vertreten - außergerichtlich und gegebenenfalls auch an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
IHRE FACHANWÄLTE FÜR FAMILIENRECHT: ANWALTSSOZIETÄT PROF. DR. TONDORF, BÖHM & LEBER
Sichern Sie sich jetzt umfassende fachanwaltliche Beratung vom erfahrenen Scheidungsanwalt. Die Fachanwälte für Familienrecht der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber vertreten Sie gerne bei Ihren familienrechtlichen Anliegen und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Niklas Böhm
Lothar Böhm
BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR EINE SCHEIDUNG
Damit Ihre Ehe rechtswirksam geschieden werden kann, müssen Sie dem Gericht alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie bei der Erstellung der Anträge und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Diese Unterlagen müssen Sie zur Scheidung mitbringen:
UNSERE KOMPETENTE EINSCHÄTZUNG ZU IHREM SCHEIDUNGSVERFAHREN
Wünschen Sie kurzfristig eine kompetente Einschätzung zu Ihrem Scheidungsverfahren? Dann nehmen Sie jetzt schnell und unkompliziert Kontakt zu den Fachanwälten für Familienrecht unserer Kanzlei in Düsseldorf auf.