Der Bußgeldbescheid wird förmlich zugestellt – meist mittels eines gelben Umschlages, auf dem das Zustelldatum vermerkt ist.
Binnen zwei Wochen ab Zustellung muss gegen den Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt worden sein.
Nach Einspruchseinlegung und Akteneinsicht kann dann die Verteidigung ausführlich besprochen werden. Dazu gehört auch eine Analyse der Eintragungen im Verkehrszentralregister (Flensburg). Einen Auszug aus dem Flensburger Zentralregister holen wir automatisch zeitgleich mit der Einspruchseinlegung für Sie ein.