Obwohl es schon seit dem Jahre 2005 einen Rahmenbeschluss der EU gibt, der die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland grundsätzlich fordert, fehlt es immer noch an dem entsprechenden nationalen deutschen Gesetz. Die Bundesjustizministerin Zypries hat am 22.06.2009 anlässlich einer ADAC Konferenz bestätigt, dass in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz nicht mehr geschaffen werden wird.
Jedoch Vorsicht! Dies gilt nicht für Österreich. Mit Österreich besteht ein so genanntes bilaterales Vollstreckungsabkommen, dass es ermöglicht, auch österreichische „Knöllchen“ in Deutschland zu vollstrecken.
Problematisch ist nach wie vor, dass bei Nichtzahlung von ausländischen Bußgeldern bei Wiedereinreise in das betreffende Land Schwierigkeiten drohen können.
In jedem Fall ist es angezeigt, auch bei einem ausländischen Bescheid, der ein Bußgeld festsetzt, sich eines Verteidigers zu bedienen, der die Sach- und Rechtslage gegebenenfalls mit einem ausländischen Kollegen klären kann.