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Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber

Ihre Anwaltskanzlei
in Düsseldorf

Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht? Die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber am Standort Düsseldorf gehört seit Jahrzehnten zu den renommierten Kanzleien in NRW.

Im Jahr 1967 gründete der Strafverteidiger Prof. Dr. Günter Tondorf (Fachanwalt für Strafrecht) in Düsseldorf die Kanzlei, aus der mit dem Eintritt des ehemaligen Richters und Staatsanwaltes Rechtsanwalt Lothar Böhm (Fachanwalt für Familienrecht) im Jahre 1980 die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf & Böhm entstand. Im Laufe der Jahre wuchs die Sozietät durch die Aufnahme der Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Leber (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht),  Rechtsanwalt Sebastian Böhm (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht) sowie Rechtsanwalt Niklas Böhm (Fachanwalt für Familienrecht). Der Bereich Medizinrecht wird mittlerweile durch Herrn Rechtsanwalt Oliver Dünow als Fachanwalt für Medizinrecht betreut. Alle unsere Kollegen sind ausgewiesene Kenner der jeweiligen Rechtsgebiete und bundesweit aktiv, unterstützt durch fachlich sehr kompetente Mitarbeiter.

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Die Leistungen unserer Kanzlei in Düsseldorf

Das anwaltliche Beratungsspektrum der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf erstreckt sich vor allem auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Damit haben wir uns in Düsseldorf auf zahlreiche wesentliche Rechtsgebiete spezialisiert, die für private und geschäftliche Mandanten von besonderer Bedeutung sind und in denen regelmäßig auch sehr komplexe Herausforderungen auftreten können. Jeder Anwalt der Anwaltskanzlei ist äußerst erfahren in seinen jeweiligen Schwerpunkten, berät mit höchster Kompetenz und vertritt die Interessen des Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Wir sehen uns nicht nur als Anwalt, sondern auch als Partner und Vertrauter für alle rechtlichen Fragen.

Als Ihre Anwälte für den Bereich Arbeitsrecht in Düsseldorf setzen wir Ihre Interessen hochspezialisiert und mit langjährigen Erfahrung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch. 

Im Arbeitsrecht beraten wir unsere Mandanten mit unserem umfangreichen arbeitsrechtlichen Know-how am Beginn des Arbeitsverhältnisses, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsgerichtsprozessen bis vor dem Bundesarbeitsgericht und stehen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte von Betriebsrat und Personalrat in Unternehmen und bei der öffentlichen Hand zur Verfügung. Auch bei der fristlosen Kündigung steht Ihnen ein Anwalt für den Bereich Arbeitsrecht jederzeit zur Seite.

Als Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf berät und vertritt Rechtsanwalt Sebastian Böhm seine Mandanten sowohl im Bereich Nachlassplanung zu Lebzeiten als auch in allen Fallgestaltungen nach Eintritt des Erbfalls.

Zu den typischen Fragestellungen im Erbrecht in Düsseldorf gehören beispielsweise die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Beratung rund um die Erbschaftssteuer und die Durchführung der Testamentsvollstreckung im Erbrecht. Neben Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist auch Rechtsanwalt Niklas Böhm als Anwalt in der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber im Erbrecht in Düsseldorf tätig. Beide Experten vertreten ihre Mandanten außergerichtlich und an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Denn auch im Erbrecht kann es regelmäßig zu Streitigkeiten kommen, die im Interesse des Betroffenen geklärt werden müssen. Dafür bietet es sich an, einen spezialisierten Anwalt im Rechtsgebiet Erbrecht unserer Kanzlei in Düsseldorf einzuschalten.

Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf verfügen die Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber über weitreichende Erfahrungen in der juristischen Beratung gerade in schwierigen familiären Phasen. 

Trennung und Scheidung, Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Kindschaftssachen, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung vor Heirat und bei Trennung, Familiensteuerrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft und viele andere Themen gehören zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht der Sozietät. 

Auch im Medizinrecht haben wir uns in Düsseldorf seit langem einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Oliver Dünow berät und betreut unsere Mandanten als Fachanwalt für Medizinrecht in folgenden Bereichen: Arzthaftungsrecht, Arztrecht und Zahnarztrecht, Krankenversicherungsrecht, Kinderwunschbehandlung und Arbeitsrecht in Krankenhaus und Praxis.

In diesen und allen weiteren Bereichen des Medizinrechts, die nicht dem Strafrecht zuzuordnen sind, berät Rechtsanwalt Oliver Dünow und führt erforderlichenfalls auch die Prozesse an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. An der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Medizinrecht ist in Düsseldorf Rechtsanwalt Gregor Leber, Fachanwalt für Strafrecht, tätig. Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist seit Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und unterstützen im Bereich Arbeitsrecht mit Medizinbezug. 

Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf verfügen die Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber über weitreichende Erfahrungen in der juristischen Beratung gerade in schwierigen familiären Phasen. 

Trennung und Scheidung, Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Kindschaftssachen, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung vor Heirat und bei Trennung, Familiensteuerrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft und viele andere Themen gehören zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht der Sozietät. 

Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf verfügen die Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber über weitreichende Erfahrungen in der juristischen Beratung gerade in schwierigen familiären Phasen. 

Trennung und Scheidung, Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Kindschaftssachen, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung vor Heirat und bei Trennung, Familiensteuerrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft und viele andere Themen gehören zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht der Sozietät. 

Fachanwälte mit einem starken Netzwerk

Inhaltsverzeichnis

Sie suchen einen Anwalt Ihres Vertrauens in Düsseldorf, der Sie kompetent, freundlich und zeitnah berät?

Die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber steht seit jeher für pragmatische und auf die jeweiligen Anforderungen individuell zugeschnittene Lösungen. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine persönliche Betreuung durch einen festen Anwalt, der jederzeit fachübergreifend durch die weiteren Ansprechpartner unserer Kanzlei, aber auch erforderlichenfalls durch externe Spezialisten unterstützt wird. Zu unserem langjährig etablierten Netzwerk in Düsseldorf gehören beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Privatgutachter und Sachverständige. Das ist vor allem in Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Arbeitsrecht wichtig, wenn ein Anwalt Unterstützung in einer bestimmten Frage benötigt.

Kurze Kommunikationswege und die Zusammenarbeit mit diesen externen Fachleuten schaffen für unsere Mandanten bei ihren juristischen Fragestellungen und Problemen den höchsten Mehrwert. Sie erhalten umfassende Fachkompetenz verschiedener Spezialisten auf ihrem bei der Bearbeitung Ihres Mandats und können sich darauf verlassen, persönlich von einem ausgewiesenen Experten betreut zu werden. Denn: Auch wenn unsere Kanzlei über modernste Kommunikationsmittel verfügt, legen wir Wert auf eine individuelle und unmittelbare Beratung unserer Klienten durch unsere Anwälte. Bei Bedarf erhalten sie zudem einen zeitnahen Beratungstermin bei dem für Ihr Problem zuständigen Anwalt in Düsseldorf.

Wer muss die Rechtsanwaltskosten bezahlen?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen? Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Allerdings muss häufig die Gegenseite in einem Verfahren die anfallenden gesetzlichen Gebühren erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung mit der Gegenseite darüber ergeht. Wir als Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf haben uns maximaler Kostentransparenz bei allen rechtlichen Fragen verschrieben.

Wenn Sie ein juristisches Problem haben, können Sie bei uns einen Erstberatungstermin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren. In diesem Termin erörtert Ihr Anwalt mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten Ihrer Interessenvertretung. Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also maximal 226,10 Euro. Das gilt für das Familienrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht und andere Rechtsgebiete. Dafür erhalten Sie den qualifizierten Rat eines unabhängigen Anwalts zu Ihrem juristischen Fall. Vielfach schützt schon ein solcher erster Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder auch Medizinrecht bei uns in Düsseldorf vor Fehlentscheidungen. Rechtsanwalt Gregor Leber, Fachanwalt für Strafrecht, wird in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger tätig.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen? Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Allerdings muss häufig die Gegenseite in einem Verfahren die anfallenden gesetzlichen Gebühren erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung mit der Gegenseite darüber ergeht. Wir als Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf haben uns maximaler Kostentransparenz bei allen rechtlichen Fragen verschrieben.

Wenn Sie ein juristisches Problem haben, können Sie bei uns einen Erstberatungstermin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren. In diesem Termin erörtert Ihr Anwalt mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten Ihrer Interessenvertretung. Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also maximal 226,10 Euro. Das gilt für das Familienrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht und andere Rechtsgebiete. Dafür erhalten Sie den qualifizierten Rat eines unabhängigen Anwalts zu Ihrem juristischen Fall. Vielfach schützt schon ein solcher erster Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder auch Medizinrecht bei uns in Düsseldorf vor Fehlentscheidungen. Rechtsanwalt Gregor Leber, Fachanwalt für Strafrecht, wird in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger tätig.