Medizinrecht
Unter den umfassenden Begriff Medizinrecht fallen alle Probleme von Patienten, Ärzten und weiteren Personen, die mit dem Gesundheitssystem konfrontiert sind.
Nicht zuletzt durch die ständigen Änderungen des Gesundheitssystems ist die anwaltliche Beratung von Patienten und Ärzten nahezu unerlässlich geworden.
Rechtsanwältin Julia Fellmer berät und betreut Sie als Fachanwältin für Medizinrecht in folgenden Bereichen:
- Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler / Kunstfehler)
- Arztrecht / Zahnarztrecht
- Krankenversicherungsrecht (gesetzliche und private)
In den Bereichen des Krankenversicherungsrechts hat sich Frau Rechtsanwältin Julia Fellmer in dem Bereich der Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlung und hinsichtlich der unberechtigten Kündigungen von Krankenversicherungsverträgen besonders spezialisiert.
In diesen und allen weiteren Bereichen des Medizinrechts, die nicht dem Strafrecht zuzuordnen sind, berät Sie Rechtsanwältin Julia Fellmer und führt erforderlichenfalls auch die gerichtlichen Prozesse.
Rechtsanwältin Julia Fellmer ist Vorstandsmitglied des Vereins „Anwälte für Ärzte e.V.”. Der Verein hat bundesweit ca. 140 im Medizinrecht tätige Rechtsanwälte als Mitglieder.
Aufgrund enger persönlicher Kontakte steht Rechtsanwältin Julia Fellmer in ständigem Erfahrungsaustausch mit Zahnärzten und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, u. a. der Charité-Klinik Berlin und der Universitätsklinik Leipzig. Dies ermöglicht eine Bearbeitung und gegebenenfalls Begutachtung medizinrechtlicher Probleme aus medizinischer Sicht.
In dem strafrechtlichen Bereich des Medizinrechts ist Rechtsanwalt Gregor Leber, der als Fachanwalt für Strafrecht auf diesem Gebiet eine langjährige Berufserfahrung aufweist, tätig. |