Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Überlassung des Mietobjekts.
Da Vermieter und Mieter häufig entgegengesetzte Interessen haben, handelt es sich beim Mietrecht um ein besonders konfliktträchtiges Rechtsgebiet. Kostspielige und zermürbende Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter können daher durch frühzeitige anwaltliche Beratung und Gestaltung vermieden werden.
Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir unter anderem in folgenden Bereichen:
- Gewerbe- und Wohnraummietrecht
- Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Beendigung und Kündigung von Mietverträgen
- Räumung des Mietobjekts
- Miet- und Kautionszahlungen
- Mietmängel
- Renovierungs- und Schönheitsreparaturklauseln
Neben den beispielhaft genannten Bereichen berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Sebastian Böhm sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland, in allen Bereichen des Mietrechts. |