Die Kosten der Rechtsberatung
Auch heute noch scheut so mancher Ratsuchende den Weg zum Anwalt aus Angst vor unüberschaubaren Kosten. Doch viele haben hier ein völlig falsches Bild.
Wenn Sie ein juristisches Problem haben, können Sie bei uns einen Erstberatungstermin vereinbaren. In diesem Termin erörtert Ihr Anwalt mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten Ihrer Interessenvertretung. Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt damit 226,10 Euro.
Ob der jeweilige Höchstrahmen ausgeschöpft wird, hängt insbesondere von der Bedeutung des Falles und der Dauer der Erstberatung ab.
Damit beträgt Ihr finanzielles Risiko für einen ersten Gang zum Anwalt im Ergebnis maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Dafür erhalten Sie den qualifizierten Rat eines unabhängigen Interessenvertreters zu Ihrem juristischen Problem. Vielfach schützt schon ein solcher erster Rat vor Fehlentscheidungen.
Für weitere Informationen zum Thema Anwaltsvergütung hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Flyer „Anwaltsvergütung, ein kurzer Leitfaden” herausgegeben, den wir in unserer Kanzlei kostenlos vorhalten und Ihnen auf Wunsch auch zuschicken. In diesem Leitfaden ist die Frage der Anwaltsvergütung nochmals von neutraler Seite ausführlich dargestellt. |