Strafrecht
Das Strafrecht begrenzt die Rechte eines jeden Bürgers. Dies zeigt sich am stärksten bei denjenigen, die sich in Untersuchungshaft befinden. Aufgabe der Strafverteidigung ist es, die Rechte des Bürgers zu wahren und ihn vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigertätigkeit ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig beauftragt wird. Keiner, auch nicht derjenige, der sich für unschuldig hält, sollte sich der Illusion hingeben, den Ermittlungsbehörden allein auf sich gestellt Paroli bieten zu können.
In der Sozietät stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner die Fachanwälte für Strafrecht Rechtsanwalt Prof. Dr. Günter Tondorf und Rechtsanwalt Gregor Leber zur Verfügung.
Unter anderem sind sie tätig auf folgenden Gebieten:
- Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen
- Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht, Selbstanzeige
- Durchsuchung, Verhaftung, Vernehmung
- Zeugenbeistand
- Strafrechtliche Präventionsberatung / Krisenmanagement
- Berufung und Revision
- Auslieferung und internationaler Haftbefehl
In Notfällen erreichen Sie unter 0211 / 864630 einen Anrufbeantworter, den wir auch außerhalb unserer Geschäftszeiten regelmäßig abhören. |