Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
geboren am 8. Juli 1934 in Bonn
- 1955 Abitur am Humboldt-Gymnasium in Düsseldorf
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und
an der Freien Universität Berlin
- 1965 Promotion
- 1966 Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2000 Honorarprofessor an der Universität zu Köln
Kernkompetenzen
- Strafverteidigungen
Prof. Dr. Tondorf ist heute überwiegend auf dem Gebiet der Strafrechtswissenschaft
tätig und dort Verfasser zahlreicher Publikationen. Als Strafverteidiger
unterstützt er in den strafrechtlichen Mandaten Rechtsanwalt Gregor Leber.
Mitgliedschaften (Auszug)
- Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein e.V., RAV
- Gründungsmitglied des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Gründungsmitglied des Vereins Anwälte für Ärzte
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
- Wissenschaftlicher Leiter des Institut für Konfliktforschung e.V., Köln
- Beirat der Zeitschrift „Strafverteidiger”
Publikationen (Auszug)
- Beck‘sches Formularbuch für den Strafverteidiger
- Anwaltshandbuch Strafrecht
- Psychologische und psychiatrische Sachverständige
im Strafverfahren
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