Prof. Dr. Günter Tondorf
  Lothar Böhm
  Gregor Leber


Anwaltssozietät Tondorf & Böhm
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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht greift ebenso wie das Strafrecht tief in die Rechtssphäre des Bürgers ein. Hier gestattet oder verbietet es der Staat, ob man Autofahren, ein Gewerbe betreiben, sich als Ausländer in Deutschland aufhalten, ein Flugzeug fliegen usw. darf.

Man sieht, die einzelnen Gebiete des Verwaltungsrechts sind fast unüberschaubar. Das Verwaltungsrecht betrifft das Leben in fast allen Bereichen. In unserer Beratungs- und Vertretungstätigkeit haben wir uns daher auf einige wenige Gebiete beschränkt. So berät und vertritt Rechtsanwalt Gregor Leber Sie vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in den folgenden Bereichen:

  • Führerscheinrecht
  • Ausländerrecht
  • Einbürgerungsrecht
  • Waffen- und Jagdrecht
  • Straßenverkehrsgenehmigungsrecht
  • Gewerbe- (Gaststätten-) Recht
  • Berufsrecht

Rechtsanwalt Gregor Leber als Fachanwalt für Strafrecht beachtet schon in Strafsachen die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen einer Entscheidung.

Vor allem gilt dies für das Verkehrsstrafrecht. Gerade hier müssen die Auswirkungen für die Fahrerlaubnis schon frühzeitig im Strafverfahren bedacht werden.

Entsprechende Folgen kann ein Strafverfahren z. B. für Aufenthaltsgenehmigungen, Konzessionen und das Recht zur Berufsausübung haben.

Strafrecht und Verwaltungsrecht sind in vielen Fällen verzahnt, so dass nur ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrungen in beiden Bereichen zu Erfolg führen.

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  Telefon 0211 864630
  Telefax 0211 320840
  

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