Prof. Dr. Günter Tondorf
  Lothar Böhm
  Gregor Leber


Anwaltssozietät Tondorf & Böhm
Unser Profil Warum Fachanwälte Die Kosten der Rechtsberatung
 

Warum Fachanwälte?

Für viele Rechtssuchende ist es schwer, unter den niedergelassenen Rechtsanwälten die richtige Wahl zu treffen. Dies gilt umso mehr nach dem Wegfall des Werbeverbotes und den Beschlüssen der Satzungsversammlung, wonach Anwälte sich selbst als Spezialisten oder Experten auf x-beliebigen Rechtsgebieten bezeichnen dürfen.

Voraussetzung für eine solche Selbsteinschätzung soll lediglich der Nachweis theoretischer und praktischer Erfahrungen und regelmäßige Fortbildung sein. Allerdings regelt das Gesetz nicht, wie viel Fortbildung der selbsternannte Experte nachweisen muss.

Demgegenüber unterliegt die Erlangung eines Fachanwaltstitels besonderen gesetzlichen Qualitätsstandards.

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt erforderlich. Eine weitere Bedingung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.

„Der Fachanwaltstitel ist deshalb ein Garant für hohe fachliche Beratungsqualität“, so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Profitieren Sie von dieser Kompetenz. Schließlich geht es um Ihr gutes Recht.
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