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Ihr Rechtsanwalt für Abfindung
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer um die Frage streiten, ob eine (beabsichtigte) Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt ist, wird häufig das Thema Abfindung zur Sprache gebracht. Dabei gilt es zunächst festzuhalten, dass es mit nur wenigen Ausnahmen keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Es ist im Regelfall nicht so, dass ein Arbeitnehmer automatisch das Recht auf eine Abfindung hat, wenn sein Arbeitsverhältnis nach einer bestimmten Dauer durch eine Kündigung von dem Arbeitgeber beendet werden soll. Hier müssen andere Umstände hinzutreten, um entweder einen Anspruch auf eine Abfindung zu haben oder aber um über eine Abfindung verhandeln zu können. 

Tipp 1: Um die eigenen Chancen abzuwägen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Gemeinsam mit seinem Anwalt für Arbeitsrecht kann man dann besprechen, was die eigenen Ziele sind und wie diese am besten zu erreichen sind. Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht hier Ihr kompetenter Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Vorgang mit Rat und Tat begleitet. Hierzu gehört selbstverständlich die kontinuierliche Betreuung und die Möglichkeit, für Rückfragen und neu auftretende Situationen kurzfristig zur Verfügung zu stehen.

Tipp 2: Auch wenn das Thema Abfindung wirtschaftlich der greifbarste Teil von Verhandlungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist, gibt es eine ganze Reihe weiterer Punkte, die ebenfalls zu beachten sind, z.B. Einhaltung der Kündigungsfrist, Freistellung, Zeugnis und Fortzahlung der Vergütung. Es ist aus unserer Sicht von größter Wichtigkeit, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten, da die Verhandlungen über eine Abfindung regelmäßig in einem Spannungsfeld gegensätzlicher Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Diese Situation wird man gemeinsam nur dann zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können, wenn man zuvor die persönlichen Ziele und Risiken genau mit seinem Anwalt besprochen hat.

Inhaltsverzeichnis

Wann kommt eine Abfindung in Betracht?

Eine Abfindung ist eine Geldleistung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zahlt. Zumeist wird sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart.Hauptfall der Abfindung ist die Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung über die Frage der Rechtswirksamkeit der Kündigung. Zumeist erfolgt dies in einem Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht. In diesen Fällen einigen sich die Vertragsparteien häufig auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung ist also häufig die Geldleistung, die der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen, um Unsicherheiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung zu beseitigen.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer, die einen solchen Anspruch entweder vertraglich oder kollektivrechtlich vereinbart haben.In großen Unternehmen ist es bei einer größeren Anzahl von Entlassungen/Umstrukturierungen vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat des Unternehmens Regelungen für die beabsichtigten Entlassungen/Umstrukturierungen aufstellen. Diese heißen Sozialplan und Interessenausgleich. In diesen Regelungen werden häufig auch Abfindungsmodalitäten für Mitarbeiter vereinbart, die gekündigt werden sollen.Im Kündigungsfall können dann die Mitarbeiter aus diesen Regelungen einen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben. 

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Das Kündigungsschutzgesetzt kennt zwei gesetzliche Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung.Nach § 1a KSchG kann ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung mit dem Hinweis versehen, dass er bereit ist, dem Arbeitnehmer eine Abfindung gemäß § 1 a KSchG zu zahlen, wenn dieser keine Kündigungsschutzklage erhebt. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen einen direkten Anspruch auf Zahlung der Abfindung.Der zweite Fall betrifft den Sonderfall der Auflösungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen leitender Angestellter im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. In diesem Fall kann dann das Gericht die Höhe einer Abfindung festsetzen. Nehmen Sie hier Kontakt für einen Beratungstermin im Arbeitsrecht mit uns auf.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung bei Kündigungen nach § 1a KSchG?

Die Höhe der Abfindung ermittelt sich gemäß § 1a Abs. 2 KSchG nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers in Jahren und dem durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst des Arbeitnehmers nach der Formel:0,5 x Monatsbrutto x Beschäftigungsdauer in Jahren = Abfindung

Wie hoch ist die Abfindung in einem Kündigungsschutzprozess?

Wenn kein gesetzlicher Anspruch vorliegt, ist die Höhe einer Abfindung zwischen den Arbeitsvertragsparteien frei verhandelbar. Erst dann, wenn beide Parteien mit einem Vergleich einverstanden sind, besteht aus diesem Vergleichsabschluss der Anspruch auf eine Abfindung. Im Rahmen der Verhandlungen über die Abfindungshöhe spielt es eine entscheidende Rolle, wie groß das Risiko ist, dass die von dem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt wird. Häufig schlagen auch die Richter in einem Kündigungsschutzprozess Vergleiche zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits vor.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Auch bei einem Aufhebungsvertrag ist die Höhe einer Abfindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei zu verhandeln. Häufig ist es das Bestreben, einen Rechtsstreit über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Dann bietet sich der Aufhebungsvertag als Beendigungsoption an.

Gibt es bei einer Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung?

Auch bei einer Kündigung die wegen einer Krankheit ausgesprochen worden ist, muss geprüft werden, ob diese rechtswirksam ist. Besteht Streit über die Rechtswirksamkeit der Kündigung, kommt auch hier eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits durch Zahlung einer Abfindung in Betracht. 

Kann man auf eine Abfindung klagen?

Der Regelfall der Klagen bei Arbeitsverhältnissen ist die Kündigungsschutzklage. Hier klagt ein Arbeitnehmer primär darauf, dass das Gericht feststellt, dass die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Die Klage ist also auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses und nicht auf das Erzielen einer Abfindung gerichtet.In der Praxis wird in Kündigungsschutzverfahren aber die Möglichkeit der gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit auch das Zahlen einer Abfindung nahezu immer entweder durch die Parteien oder durch das Gericht thematisiert werden. Rechtsanwalt Sebastian Böhm steht Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei allen Fragen zum Thema Abfindung gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In einem persönlichen Termin, der kurzfristig vereinbart werden kann, besprechen wir dann gemeinsam Ihren konkreten Fall und finden die für Sie optimale Strategie!

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