Ihr Fachanwalt für Kündigung und Freistellung - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf
Der Streit um die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung ist einer der Hauptschwerpunkte im Arbeitsrecht.
In den meisten Fällen geht es um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber ausgesprochen und deren Wirksamkeit durch den Arbeitnehmer in Frage gestellt wird. Die Überprüfung dieser Frage erfolgt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, dem so genannten Kündigungsschutzprozess, der zwischen den Arbeitsvertragsparteien bei dem zuständigen Arbeitsgericht geführt wird.
Tipp: Wenn man sich gegen die Wirksamkeit einer Kündigung wehren möchte, muss binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingelegt sein. Andernfalls wird die Wirksamkeit der Kündigung unterstellt!
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung erfolgt die Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist, wohingegen die außerordentliche Kündigung meistens in Form einer fristlosen Kündigung erfolgt, deren Wirkungen unmittelbar mit Übergabe der Kündigung eintreten.
Muss eine Kündigung begründet werden?
In einem Kündigungsschreiben muss mit wenigen Ausnahmen (z.B. bei Kündigung eines Auszubildenden) bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung keine Begründung enthalten sein. Die Begründung und deren Bewertung erfolgt dann zumeist erst im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses.
Wie kann ich als Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigen?
Das Kündigungsschutzgesetz stellt in § 1 klar, dass eine Kündigung einem Arbeitnehmer gegenüber, der länger als 6 Monate beschäftigt ist, rechtsunwirksam ist, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.Als soziale Rechtfertigung gelten Gründe, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen oder die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, gerechtfertigt ist.Für die Frage, ob solche Gründe vorliegen, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet.
Was ist ein Kleinbetrieb?
Als Kleinbetrieb bezeichnet man Betriebe, in denen in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Hierbei wird nicht nach Köpfen gezählt, es werden Vollzeitstellen zu Grunde gelegt und Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt. Auszubildende werden nicht mitgezählt. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 22 KSchG.In einem Kleinbetrieb finden die Regelungen, nach denen eine Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerechtfertigt werden muss, nicht. Das bedeutet, dass dem Arbeitgeber im Kleinbetrieb ein größerer Spielraum bei der Möglichkeit, Mitarbeiter zu kündigen, zusteht.
Wie kündigt man als Arbeitnehmer?
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gilt, dass eine Kündigung schriftliche zu erfolgen hat. Eine Kündigung per E-Mail, Kurznachricht oder auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung sind unwirksam.
Bis wann muss eine Kündigung beim Arbeitgeber sein?
Der Zeitpunkt, wann eine Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei zugeht, setzt den Lauf der Kündigungsfrist in Gang. Diese bestimmt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Gesetz. In den meisten Fällen beginnen die Kündigungsfristen zum Monatsende und haben dann einen Lauf zwischen 1 und 7 Monaten zum Monatsende.
Muss ich eine Kündigung persönlich abgeben?
Nein, für den Zugang einer Kündigung ist entscheidend, dass sie in den Machtbereich desjenigen gelangt, dem die Kündigung gegenüber ausgesprochen werden soll. Dafür kann es auch ausreichen, eine Kündigung in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers einzuwerfen.Aber Vorsicht: Derjenige, der sich auf den Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung berufen möchte, muss den Zeitpunkt im Streitfall auch beweisen können!
Kann man während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja, ein Arbeitnehmer kann auch gekündigt werden, während er arbeitsunfähig erkrankt ist. Hier gilt es allerdings, den Nachweis des Zugangs der Kündigung sicherzustellen.
Kann man aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden?
Ja, sowohl häufige Kurzerkrankungen als auch eine Langzeiterkrankung können als Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, die soziale Rechtfertigung für eine Kündigung darstellen. Allerdings gelten für eine solche Kündigung strenge Regeln. Nicht jede Erkrankung ist geeignet, unmittelbar eine Kündigung zu rechtfertigen, die Gerichte prüfen vielmehr, ob sich aus der Krankheitshistorie der Vergangenheit folgern lässt, dass auch für die Zukunft mit (übermäßiger) Erkrankung zu rechnen ist.
Kann man einen Mitarbeiter freistellen?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht, beschäftigt zu werden. Dieser Beschäftigungsanspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses kommt es aber häufig vor, dass Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist oder einem Teil dieser Frist durch den Arbeitgeber freigestellt werden. Eine solche Freistellung kann sachlich gerechtfertigt werden. Dazu findet sich in vielen Arbeitsverträgen auch ein Passus, dass sich der Arbeitgeber dieses Recht auch ausdrücklich vorbehält.
Was muss ich bei einer Freistellung beachten?
Eine Freistellung kann zum Ende eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber so ausgesprochen werden, dass sie unter Anrechnung auf Urlaub und Freizeitausgleichsansprüche erfolgt. Vereinbart man dies nicht oder nicht in der richtigen Art und Weise, behält der Arbeitnehmer seine sonstigen Ansprüche und kann sie bei der Beendigung geltend machen.
Wie wird man bei einer Freistellung bezahlt?
Das hängt von er Frage ab, was bei der Freistellung vereinbart wurde. Erfolgt eine Freistellung einseitig durch den Arbeitgeber, ist im Regelfall das Gehalt fortzuzahlen. Wegfallen können aber unter Umständen tätigkeitsbezogene Entgeltbestandteile (Schichtzulagen etc.).Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freistellung, können sie auch die Frage der Vergütung gemeinsam regeln (z.B. unentgeltliche Freistellung für ein Sabbatical) Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Arbeitsrecht bei allen Fragen zum Thema Kündigung und Freistellung zur Verfügung. In einem persönlichen Termin, der kurzfristig vereinbart werden kann, besprechen wir dann gemeinsam Ihren konkreten Fall und finden die für Sie am besten geeignete Lösung!