Die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft tritt weitgehend an die Stelle der Scheidung der Ehe und wird durch § 15 LPartG geregelt. Die Regelungen entsprechen in weiten Teilen den Regelungen zur Ehescheidung.
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Die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft tritt weitgehend an die Stelle der Scheidung der Ehe und wird durch § 15 LPartG geregelt. Die Regelungen entsprechen in weiten Teilen den Regelungen zur Ehescheidung.
Rechtsanwalt
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