Die Polizei ordnet erkennungsdienstliche Maßnahmen (Fertigung von Lichtbildern, Abnahme von Fingerabdrücken) gegen Beschuldigte in einem Strafverfahren an. Sie lädt gleichzeitig zu einem Termin.
Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sollte man sofort nach Zugang des Ladungsschreibens mit uns sprechen.