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Ihre Anwaltskanzlei in Düsseldorf

Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht? Die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber am Standort Düsseldorf gehört seit Jahrzehnten zu den renommierten Kanzleien in NRW.

Im Jahr 1967 gründete der Strafverteidiger Prof. Dr. Günter Tondorf (Fachanwalt für Strafrecht) in Düsseldorf die Kanzlei, aus der mit dem Eintritt des ehemaligen Richters und Staatsanwaltes Rechtsanwalt Lothar Böhm (Fachanwalt für Familienrecht) im Jahre 1980 die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf & Böhm entstand. Im Laufe der Jahre wuchs die Sozietät durch die Aufnahme der Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Leber (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht),  Rechtsanwalt Sebastian Böhm (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht) sowie Rechtsanwalt Niklas Böhm (Fachanwalt für Familienrecht). Der Bereich Medizinrecht wird mittlerweile durch Herrn Rechtsanwalt Oliver Dünow als Fachanwalt für Medizinrecht betreut. Alle unsere Kollegen sind ausgewiesene Kenner der jeweiligen Rechtsgebiete und bundesweit aktiv, unterstützt durch fachlich sehr kompetente Mitarbeiter.

Dank dieser Entwicklung unserer Rechtsanwaltskanzlei profitieren unsere Mandanten heute in der Rechtsberatung von dem Zusammenwirken langjähriger Berufserfahrung mit den innovativen Ideen junger Kollegen. Unser Büro liegt im Herzen von Düsseldorf direkt an der Rheinuferpromenade. Von dort aus bieten wir bundesweit rechtsanwaltliche Beratung und juristischen Beistand mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler. Die Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei am Standort Düsseldorf verfügen über Fachanwaltstitel in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht.

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Fachanwälte mit einem starken Netzwerk

Sie suchen einen Anwalt Ihres Vertrauens in Düsseldorf, der Sie kompetent, freundlich und zeitnah berät?

Die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber steht seit jeher für pragmatische und auf die jeweiligen Anforderungen individuell zugeschnittene Lösungen. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine persönliche Betreuung durch einen festen Anwalt, der jederzeit fachübergreifend durch die weiteren Ansprechpartner unserer Kanzlei, aber auch erforderlichenfalls durch externe Spezialisten unterstützt wird. Zu unserem langjährig etablierten Netzwerk in Düsseldorf gehören beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Privatgutachter und Sachverständige. Das ist vor allem in Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Arbeitsrecht wichtig, wenn ein Anwalt Unterstützung in einer bestimmten Frage benötigt.

Kurze Kommunikationswege und die Zusammenarbeit mit diesen externen Fachleuten schaffen für unsere Mandanten bei ihren juristischen Fragestellungen und Problemen den höchsten Mehrwert. Sie erhalten umfassende Fachkompetenz verschiedener Spezialisten auf ihrem bei der Bearbeitung Ihres Mandats und können sich darauf verlassen, persönlich von einem ausgewiesenen Experten betreut zu werden. Denn: Auch wenn unsere Kanzlei über modernste Kommunikationsmittel verfügt, legen wir Wert auf eine individuelle und unmittelbare Beratung unserer Klienten durch unsere Anwälte. Bei Bedarf erhalten sie zudem einen zeitnahen Beratungstermin bei dem für Ihr Problem zuständigen Anwalt in Düsseldorf.

Die Leistungen unserer Kanzlei in Düsseldorf

Das anwaltliche Beratungsspektrum der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf erstreckt sich vor allem auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Damit haben wir uns in Düsseldorf auf zahlreiche wesentliche Rechtsgebiete spezialisiert, die für private und geschäftliche Mandanten von besonderer Bedeutung sind und in denen regelmäßig auch sehr komplexe Herausforderungen auftreten können. Jeder Anwalt der Anwaltskanzlei ist äußerst erfahren in seinen jeweiligen Schwerpunkten, berät mit höchster Kompetenz und vertritt die Interessen des Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Wir sehen uns nicht nur als Anwalt, sondern auch als Partner und Vertrauter für alle rechtlichen Fragen.

Arbeitsrecht

Als Ihre Anwälte für den Bereich Arbeitsrecht in Düsseldorf setzen wir Ihre Interessen hochspezialisiert und mit langjährigen Erfahrung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch Rechtsanwalt Sebastian Böhm als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch. Im Arbeitsrecht beraten wir unsere Mandanten mit unserem umfangreichen arbeitsrechtlichen Know-how am Beginn des Arbeitsverhältnisses, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsgerichtsprozessen bis vor dem Bundesarbeitsgericht und stehen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte von Betriebsrat und Personalrat in Unternehmen und bei der öffentlichen Hand zur Verfügung. Auch bei der fristlosen Kündigung steht Ihnen ein Anwalt für den Bereich Arbeitsrecht jederzeit zur Seite.

Erbrecht

Als Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf berät und vertritt Rechtsanwalt Sebastian Böhm seine Mandanten sowohl im Bereich Nachlassplanung zu Lebzeiten als auch in allen Fallgestaltungen nach Eintritt des Erbfalls. Zu den typischen Fragestellungen im Erbrecht in Düsseldorf gehören beispielsweise die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Beratung rund um die Erbschaftssteuer und die Durchführung der Testamentsvollstreckung im Erbrecht. Neben Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist auch Rechtsanwalt Niklas Böhm als Anwalt in der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber im Erbrecht in Düsseldorf tätig. Beide Experten vertreten ihre Mandanten außergerichtlich und an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Denn auch im Erbrecht kann es regelmäßig zu Streitigkeiten kommen, die im Interesse des Betroffenen geklärt werden müssen. Dafür bietet es sich an, einen spezialisierten Anwalt im Rechtsgebiet Erbrecht unserer Kanzlei in Düsseldorf einzuschalten.

Familienrecht

Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf verfügen die Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber über weitreichende Erfahrungen in der juristischen Beratung gerade in schwierigen familiären Phasen. Trennung und Scheidung, Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Kindschaftssachen, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung vor Heirat und bei Trennung, Familiensteuerrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft und viele andere Themen gehören zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht der Sozietät. Rechtsanwalt Lothar Böhm und Anwalt Niklas Böhm sind Fachanwälte für Familienrecht und vertreten die Mandanten bei allen familienrechtlichen Problemen außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich vor allen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Anwalt Lothar Böhm ist bereits seit über 40 Jahren im Familienrecht in Düsseldorf tätig.

Medizinrecht

Auch im Medizinrecht haben wir uns in Düsseldorf seit langem einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Oliver Dünow berät und betreut unsere Mandanten als Fachanwalt für Medizinrecht in folgenden Bereichen: Arzthaftungsrecht, Arztrecht und Zahnarztrecht, Krankenversicherungsrecht, Kinderwunschbehandlung und Arbeitsrecht in Krankenhaus und Praxis. In diesen und allen weiteren Bereichen des Medizinrechts, die nicht dem Strafrecht zuzuordnen sind, berät Rechtsanwalt Oliver Dünow und führt erforderlichenfalls auch die Prozesse an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. An der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Medizinrecht ist in Düsseldorf Rechtsanwalt Gregor Leber, Fachanwalt für Strafrecht, tätig. Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist seit Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und unterstützen im Bereich Arbeitsrecht mit Medizinbezug. 

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Strafrecht

Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf steht Anwalt Gregor Leber als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es darum geht, die Rechte des Bürgers zu wahren und ihn vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen. Rechtsanwalt Gregor Leber verteidigt seit 1995 bundesweit auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Speziell für die erste Hilfe in Straf- und Bußgeldsachen hat die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber ein Notfalltelefon eingerichtet. Unter 01525 7857150 steht Rechtsanwalt Gregor Leber für Sie in dringenden Fällen jederzeit zur Verfügung. Sehr wichtig für eine erfolgreiche Verteidigertätigkeit im Strafrecht ist, dass der Rechtsanwalt frühzeitig beauftragt wird. Zögern Sie also nicht, Rechtsanwalt Gregor Leber als Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf zu kontaktieren.

Verkehrsrecht

Mobilität ist ein hohes Gut. Dafür ist es manchmal notwendig, einen Anwalt einzuschalten. Daher vertritt Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf, Rechtsanwalt Gregor Leber, Ihre Interessen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen sowie gegenüber Führerscheinstellen und vor dem Verwaltungsgericht. Er verteidigt seit mehr als 25 Jahren bundesweit in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren. Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst sämtliche Fragen rund um Führerscheinentzug, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen sowie Verkehrszivilrecht und die Unfallschadenregulierung. Wir als Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf stehen Ihnen in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Seite.

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Allgemeines Zivilrecht

Weiterhin vertreten wir Sie neben unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht auch an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen Zivilrecht. Das allgemeine Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, mit dem nahezu jede Privatperson oder Firma konfrontiert ist. Unsere Anwaltssozietät bietet rechtlich qualifizierte Beratung, Vertragsgestaltung und gerichtliche Tätigkeiten zur Lösung nahezu aller zivilrechtlichen Probleme.

Wer muss die Rechtsanwaltskosten bezahlen?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen?

Viele Mandanten stellen uns regelmäßig die Frage: Wer muss die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen? Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Allerdings muss häufig die Gegenseite in einem Verfahren die anfallenden gesetzlichen Gebühren erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung mit der Gegenseite darüber ergeht. Wir als Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf haben uns maximaler Kostentransparenz bei allen rechtlichen Fragen verschrieben.

Wenn Sie ein juristisches Problem haben, können Sie bei uns einen Erstberatungstermin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren. In diesem Termin erörtert Ihr Anwalt mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten Ihrer Interessenvertretung. Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also maximal 226,10 Euro. Das gilt für das Familienrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht und andere Rechtsgebiete. Dafür erhalten Sie den qualifizierten Rat eines unabhängigen Anwalts zu Ihrem juristischen Fall. Vielfach schützt schon ein solcher erster Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder auch Medizinrecht bei uns in Düsseldorf vor Fehlentscheidungen. Rechtsanwalt Gregor Leber, Fachanwalt für Strafrecht, wird in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger tätig.

 

 

team der anwaltssozietaet bei einem meeting

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Vielfach übernehmen auch bestehende Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt; das gilt beispielsweise arbeitsrechtliche Streitigkeiten für rechtschutzversicherte Arbeitnehmer für die Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie dort in der Regel vorab telefonisch erfragen, ob diese eintrittspflichtig ist. Gerne holen wir aber auch für Sie vom Kanzleisitz Düsseldorf aus eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ein wichtiger Aspekt: Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt, ist man an diese Empfehlung grundsätzlich nicht gebunden.

Erfahrungen & Bewertungen zu RAe_Tondorf_Böhm_Leber
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