Beinah jedes Unternehmen erlebt die Situation früher oder später – berechtigte Forderungen werden nicht erfüllt oder unberechtigte Forderungen werden von dritter Seite gegen Ihr Unternehmen erhoben.
Vielfach scheitert eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung schon an einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung. Wir legen deshalb neben der juristischen Beratung besonderen Wert darauf, die tatsächlichen Zusammenhänge Ihres speziellen Falles so zu vermitteln, dass sich das Gericht ein vollständiges Bild machen kann. Hierzu gehört oft auch die Darstellung komplexer technischer Zusammenhänge, die wir erforderlichenfalls zuvor eingehend mit Ihnen erörtern.
Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bundesweit außergerichtlich und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.