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Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber

Anwalt für Fahrverbot und Führerscheinentzug - Fachanwalt in Düsseldorf

Sie streiten über eine Kündigung? Sie wollen oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Oder Sie sind unsicher über die Höhe einer Abfindung? Die auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf sind bereits seit Jahren als Fachanwälte Experten für die unterschiedlichsten Probleme des Arbeitsrechts.

Sebastian Böhm ist seit 2013 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät Sie deutschlandweit und steht für eine persönliche Rücksprache jederzeit zur Verfügung. Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten in ganz Deutschland vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Ihnen droht ein Fahrverbot oder Ihr Führerschein wurde entzogen? Unsere auf Führerscheinrecht spezialisierte Kanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf berät seit Jahrzehnten bei allen Problemen auf diesem Gebiet. Nach einer Straftat, wie Unfallflucht oder Alkohol/Drogen am Steuer, wird oft der Führerschein, die Fahrerlaubnis, entzogen oder es droht ein Fahrverbot. Für Fragen rund um den Führerschein – auch MPU – steht die Kanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf Ihnen seit Jahrzehnten zur Seite. Der Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Gregor Leber in Düsseldorf, berät Sie gerne.

Die Leistung unserer Düsseldorfer Kanzlei bei Fahrverbot und Führerscheinentzug

Der Strafverteidiger Gregor Leber, der auch Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist, berät in unserer Düsseldorfer Kanzlei auf allen Gebieten des Führerscheinrechts.Lassen Sie sich bei Fahrverbot und Führerscheinentzug frühzeitig beraten. Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Leber in Düsseldorf.Für Notfälle bei Führerscheinentzug hat die Kanzlei Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber ein Notfalltelefon mit der Rufnummer 01525 7857150 eingerichtet.

Wie lange kann ein Führerschein entzogen werden?

Der richtige Begriff ist eigentlich Fahrerlaubnisentziehung. Bei einer solchen wird die Genehmigung Fahrzeuge zu fahren durch das Strafgericht entzogen. Man kann die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Frist beim Straßenverkehrsamt neu beantragen. Dann ordnet das Straßenverkehrsamt u.U., so nach Alkoholfahrten, möglicherweise eine MPU oder andere Untersuchungen an.Ein Strafverteidiger kann verhindern, dass es überhaupt soweit kommt.Theoretisch kann nach § 60a Strafgesetzbuch eine Fahrerlaubnisentziehung zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, ausnahmsweise sogar für immer dauern.Das Mindestmaß beträgt drei Monate.Eine Verkürzung ist möglich. Hier sollte ebenfalls ein Strafverteidiger oder Fachanwalt für Verkehrsrecht befragt werden. Gerne unterstützt unser Fachanwalt Gregor Leber Sie dabei.

Bei welchen Vergehen wird der Führerschein entzogen?

Das Strafgericht ordnet die Fahrerlaubnisentziehung an, wenn sich ergibt, dass man ungeeignet ist.In der Praxis sind Alkoholfahrten § 316 Strafgesetzbuch und Unfallflucht § 142 Strafgesetzbuch die häufigsten Fälle. Gerade bei der Fahrerflucht ist der Führerschein bei Sachschaden ab 1.200 € in Gefahr. Hier sollte sofort ein Strafverteidiger hinzugezogen werden, weil ein solcher Schaden (Werkstattpreise!) schnell erreicht ist.Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann u.U. auch eine Verkürzung der Fahrerlaubnisentziehung erreichen.

Kann man ein Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?

Im Strafrecht ist dies nicht möglich. Man kann nur versuchen durch einen Strafverteidiger im Rahmen des Verfahrens ein Fahrverbot zu verhindern.Bei Ordnungswidrigkeiten ( Rote Ampel, Geschwindigkeit, Abstand etc.)ist dies möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafverteidiger kann hier nach Akteneinsicht diese Möglichkeit prüfen.

Nehmen Sie hier Kontakt für einen Beratungstermin mit uns auf.

Was passiert bei Fahrerlaubnisentzug?

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, darf man nicht mehr fahren. Fährt man trotzdem, stellt dies eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz dar.

Der Führerschein muss abgegeben werden Nach einer Sperrfrist muss man die Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt neu beantragen. Eine neue Prüfung ist fast immer nicht erforderlich. Es kann aber zu Anordnungen, wie einer MPU kommen.

Man erhält einen neue Führerscheinkarte.

Man sollte vor Neubeantragung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der die Führerscheinakte prüft und Sie berät.

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