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Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber

Ihr Anwalt für Familienrecht - Fachanwalt in Düsseldorf

Sie benötigen einen Ehevertrag, brauchen Rat bei einer Trennung, Scheidung und haben Fragen zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht oder sonstigen Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen? Die auf Familienrecht spezialisierten Fachanwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf sind bereits seit Jahren Experten für die unterschiedlichsten Probleme des Familienrechts.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsbeistand in heiklen Familiensituationen

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir bei der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf, dass gerade in schwierigen familiären Phasen kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar ist.

Rechtsanwalt Lothar Böhm und Rechtsanwalt Niklas Böhm sind Fachanwälte für Familienrecht. Rechtsanwalt Lothar Böhm ist sogar bereits seit über 40 Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Julia Fellmer und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Oliver Dünow als freiem Mitarbeiter unserer Sozietät vertreten wir Sie bei allen familienrechtlichen Problemen außergerichtlich und erforderlichenfalls an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.

Im Interesse aller Beteiligten und vielfach hierbei auch minderjähriger gemeinsamer Kinder streben wir in der Regel zunächst immer eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung der anstehenden Probleme an. Nur wenn dies nicht möglich ist, setzen wir die Interessen unserer Mandanten gerichtlich durch.

Wenn Sie als Mandant eine Frage oder ein Problem im Bereich Familienrecht haben, sollten Sie einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Durch die kompetente anwaltliche Vertretung in dem Rechtsgebiet stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Recht wirklich durchsetzen können und rechtlich gut beraten sind.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie als Mandanten persönlich durch Ihre schwierige Situationen. Gemeinsam mit Ihnen finden die auf Familienrecht spezialisierten Kollegen unserer Anwaltssozietätskanzlei in Düsseldorf die beste Lösung für Ihre Probleme. Dabei fließen häufig auch unsere Kompetenzen im Erbrecht in die Beratung ein.

Was ist im Falle einer Trennung zu beachten?

Vielfach werden bereits spätestens bei der Trennung die Weichen für die zukünftige familienrechtliche Auseinandersetzung gestellt. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld einer anstehenden Trennung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Trennung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie Fehler, die sich ansonsten sehr nachhaltig auswirken können.

Hier finden Sie schon einmal erste Antworten auf typische Fragen im Bereich des Familienrechts.

Was ist im Falle einer Trennung zu beachten?

Vielfach werden bereits spätestens bei der Trennung die Weichen für die zukünftige familienrechtliche Auseinandersetzung gestellt. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld einer anstehenden Trennung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Trennung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie Fehler, die sich ansonsten sehr nachhaltig auswirken können.

Wer ist unterhaltspflichtig und wie wird der Unterhalt berechnet?

Zu unterscheiden ist zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt.Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.Beim Ehegattenunterhalt ergibt sich der Unterhaltsanspruch aus den Einkommen der Ehegatten. Hier ist zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln; das heißt bei beiden Ehegatten ist zunächst in einem ersten Schritt das Einkommen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen, welche Abzüge gerechtfertigt sind. Der Ehegatte, der nach Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mehr verdient, muss in der Regel 3/7 der Differenz der Einkommen an den Unterhaltsberechtigten zahlen.Eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten besteht jedenfalls während der Trennung bis zur Scheidung.Nach der Scheidung kann der Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt oder befristet werden, wenn nach einer angemessenen Übergangszeit keine ehebedingten Nachteile bestehen.

Wie kann ich Unterhalt einfordern?

Um den Unterhalt einfordern zu können, muss dieser zunächst errechnet und beziffert werden. Besteht ein Unterhaltsanspruch, ist dieser auf Verlangen zu titulieren. Beim Kindesunterhalt kann dies kostenfrei durch eine Jugendamtsurkunde geschehen. Ehegattenunterhalt kann durch notarielle Urkunde tituliert werden. Erfolgt dies nicht, bleibt dem Unterhaltsberechtigten nur der Weg zum Familiengericht.Wichtig für den Unterhaltsberechtigten ist, dass er sich vom Unterhaltsverpflichteten nicht hinhalten lassen sollte. Bei unterhaltsrechtlichen Gerichtsverfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Der Berechtigte muss daher regelmäßig einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, um seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Wer bekommt im Falle einer Scheidung die Kinder?

Kinder leiden am meisten unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern.Sie wollen keinem Elternteilt wehtun, weswegen verantwortungsvolle Eltern bei allen möglichen Differenzen es strikt vermeiden sollten, ihre Kinder „als Waffe” gegen den anderen Elternteil zu missbrauchen.Gerade wenn ein Kind im Spiel ist, brauchen Ehegatten deshalb einen professionellen und versierten Scheidungsanwalt, der bei allen Streitigkeiten immer die wohlverstandenen Interessen der Kinder im Auge behält.Denkbar und notfalls auch gerichtlich durchsetzbar ist ein so genanntes Wechselmodell, bei dem die Kinder sich zu gleichen Anteilen bei Vater und Mutter aufhalten. Ein solches Wechselmodell setzt aber jedenfalls ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft der Eltern miteinander voraus. Nach wie vor ist das klassische Wechselmodell die Ausnahme. Vielmehr leben Kinder in der Regel nach Trennung der Eltern bei einem Elternteil. Der jeweils andere erhält ein Umgangsrecht. Die elterliche Sorge behalten die Eltern auch nach der Scheidung gemeinsam, sofern nicht dringende Kindesinteressen dem entgegenstehen.Die Ausgestaltung des Umgangsrechts oder Besuchsrechts unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Der Umgang soll im Interesse des Kindeswohls ausgestaltet werden. Hierbei werden auch die speziellen Rahmenbedingungen für Vater, Mutter und Kind – beispielsweise das Alter, die Arbeitszeiten der Eltern und die Entfernung der Wohnorte voneinander – berücksichtigt. Wie viele Stunden genau das Umgangsrecht gilt, ist eine individuelle Regelung und sollte von einem Anwalt für Familienrecht mit Vater oder Mutter besprochen werden.Können sich die Eheleute bei der Ausgestaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des Umgangsrechts nicht einigen, entscheiden auf Antrag eines Elternteils die Familiengerichte. Dabei gilt als einziges Entscheidungskriterium das Kindeswohl.Die Fachanwälte für Familienrecht unserer Düsseldorfer Kanzlei helfen dabei zu verhindern, dass Ihr Kind bei einer Scheidung zum Mittelpunkt der Streitigkeiten wird. Vereinbaren Sie hier einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Familienrechtsanwälten.

Wie lassen sich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und
Umgangsrecht regeln?

Eine Regelung zum Sorgerecht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies aus dringenden Kindesinteressen erforderlich ist. Ansonsten verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Um spätere Streitpunkte zu vermeiden können hierzu in folgenden Bereichen Regelungen getroffen werden:

Aufenthalt | Urlaub | Dauer und Häufigkeit der Besuche | Übernachtungen des Kindes | Gestaltung der Besuche

Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens zur Aus-gestaltung des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts?

In der Regel werden die Kosten für einen Anwalt zwischen den Eltern geteilt. Das heißt jeder Elternteil zahlt die eigenen Honorare für den Rechtsanwalt und die Hälfte der Gerichtskosten.In unserer Kanzlei für Familienrecht in Düsseldorf geben wir Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung, was auf Sie zukommt. Das gibt Ihnen Sicherheit.

Wie funktioniert eine Vermögensauseinandersetzung?

Wenn Eheleute keine vertragliche Vereinbarung über ihren Güterstand getroffen haben (zum Beispiel durch einen Ehevertrag), leben sie automatisch im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. In dem Fall ist vorgesehen, dass das Vermögen, das während der Ehe erworben wird, bei der Scheidung zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartner aufgeteilt wird.Die Vermögenswerte von jedem Ehegatten müssen daher getrennt voneinander aufgelistet werden. Die Vermögensaufstellung jedes Ehegatten bildet die Grundlage für die Berechnung des Zugewinns, das heißt, welcher Ehegatte gegen den anderen eine Zugewinnausgleichsforderung hat. Der Zugewinnausgleichsanspruch ist immer nur eine Geldforderung.

Wie lässt sich der Zugewinnausgleich berechnen?

Das Recht und das Verfahren zur Zugewinngemeinschaft und zum Zugewinnausgleich sind ausgesprochen komplex. Für den Ausgleich wird das Anfangsvermögen dem Endvermögen gegenübergestellt, diese Differenz wird dann geteilt. Hat also ein Ehegatte einen geringeren Zugewinn erzielt als der andere, so hat er Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte der Differenz.Um den Zugewinn zu ermitteln, stellt das Gesetz auf zwei Stichtage ab. Für das Anfangsvermögen wird der Tag der Eheschließung vor dem Standesbeamten oderBegründung der Lebenspartnerschaft herangezogen. Maßgebend für das Endvermögen ist der Tag, an welchem dem Ehegatten der Scheidungsantrag zugestellt worden ist.Zu diesen Stichtagen müssen wechselseitig Auskünfte erteilt werden. Wichtig ist, dass Auskunft auch zum Trennungszeitpunkt erteilt werden muss. Übersteigt das Trennungsvermögen das Endvermögen muss derjenige das nachvollziehbar erklären können; ansonsten kann bei der Ermittlung des Zugewinns anstelle des Endvermögens das Trennungsvermögen herangezogen werden.

Was ist eine Trennungsvereinbarung/Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung soll in schriftlicher Form eine geordnete Trennung bis zu einer folgenden Scheidung regeln. Wenn Sie eine Trennung beabsichtigen, empfehlen wir, mit Hilfe einer Trennungsvereinbarung durch einen Anwalt für Familienrecht alle wichtigen Themen möglichst einvernehmlich zu regeln und damit Stress und nachfolgende juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine Trennungsvereinbarung ist auch denkbar, wenn sich Partner nicht scheiden lassen, sondern nur getrennt leben möchten.Wie der Name schon sagt, regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung und ist damit nicht befristet. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem scheidungswillige Ehepartner ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten nach der Ehe regeln. Dafür werden die entsprechenden Scheidungsfolgesachen wie das eheliche Haus, Vermögenswerte, aber auch Verbindlichkeiten, einvernehmlich aufgeteilt. Vielfach werden Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer einheitlichen Vereinbarung geregelt. Diese bedarf in der Regel der anschießenden notariellen Beurkundung. Die Scheidungsvereinbarung kann aufgesetzt werden, sobald sich die Eheleute zur Trennung beziehungsweise Scheidung entschlossen haben.

Wie muss man eine Scheidung einreichen?

Wer eine Scheidung zügig und möglichst kostensparend erreichen will, sollte wissen, wie der Ablauf eines Scheidungsverfahrens ist. Der Hintergrund ist einfach: Nach dem Gesetz kann die Ehe geschieden werden, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Ist die Trennung unter den Ehegatten unstreitig, kann der scheidungswillige Partner den Scheidungsantrag durch seine anwaltliche Vertretung bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht einreichen.

Sie benötigen einige Dokumente für das Einreichen einer Scheidung. Dazu gehören neben dem Scheidungsantrag die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden eventueller Kinder. Anwaltliche Beratung durch einen Scheidungsanwalt unserer Kanzlei in Düsseldorf hilft dabei, Fehler beim Einreichen der Scheidung zu verhindern und Ihre Interessen durchsetzen.

Was ist eine Online-Scheidung?

Die sogenannte Online-Scheidung unterscheidet sich von der herkömmlichen Ehescheidung nur dadurch, dass die für die Einreichung des Scheidungsantrages erforderlichen Informationen dem Anwalt online übermittelt werden. Ansonsten fallen bei der Online-Scheidung dieselben Kosten an wie bei einer herkömmlichen Scheidung. Auch der Weg zum Gericht bleibt dem Mandanten nicht erspart.Der Nachteil bei der Online-Scheidung besteht darin, dass in der Regel keine umfassende vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Vielfach sieht der Mandant seinen Anwalt erstmals bei Gericht.Aus unserer Sicht ist deshalb eine so genannte Online-Scheidung nicht empfehlenswert.Unsere Kanzlei in Düsseldorf kann Ihnen durch einen Fachanwalt für Familienrecht bei Ihrer Scheidung bessere Wege mit einer intensiven persönlichen Betreuung aufzeigen.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Muss die Scheidungskosten immer derjenige Ehegatte übernehmen, der die Scheidung „verursacht” hat? So einfach ist es nicht. Zunächst einmal muss man bei den Scheidungskosten unterscheiden. Es gibt die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Das Familiengericht entscheidet bei einer Scheidung über die genaue Höhe der Verfahrenskosten einschließlich aller anfallenden Anwaltsgebühren.Im Scheidungsverfahren werden die Scheidungskosten in der Regel gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet: Jede Partei zahlt ihre eigenen Anwaltskosten und je zur Hälfte die Gerichtskosten.Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, wollen in der Regel nur einen Anwalt beauftragen. Dies ist grundsätzlichen möglich und auch aus Kostengründen sinnvoll, insbesondere, wenn zuvor die notwendigen Regelungen bereits durch eine Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt wurden. Wird bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt tätig, dann ist dieser aber offiziell auch nur für den Ehegatten tätig, durch den er beauftragt wurde. Er vertritt auch nur diesen Ehegatten im Scheidungstermin, der diesen auch bezahlen muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen die Ex-Partner die Anwaltskosten dann aber häufig untereinander auf.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird geschaut, was sie einzeln am Beginn ihrer Ehe hatten und was am Ende jeweils an Vermögen vorhanden ist. Der Zugewinn zwischen damals und heute wird dann einfach aufaddiert und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte. Ist das nicht gewünscht, können andere Regeln durch einen Ehevertrag geschlossen werden – nicht nur zum Vermögen. Den Ehevertrag schließen Sie beim Notar. Vorher können Sie sich zu den Details und Möglichkeiten von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.Man kann im Ehevertrag beispielsweise das Anfangsvermögen festhalten, den Zugewinnausgleich beschränken oder auch Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es bei der Scheidung überhaupt keinen Ausgleich des Vermögens. Entscheidend ist, dass Sie faire Regelungen finden, die auch gerichtlich Bestand haben. Der Ehevertrag hängt auch oft mit dem Erbrecht zusammen, zu dem wir Sie in unserer Kanzlei in Düsseldorf ebenso beraten.Ein Ehevertrag kann bereits vor der Heirat und ansonsten jederzeit in der Ehe geschlossen werden.

Wie teuer ist ein Ehevertrag?

Etwaige mit dem Ehevertrag verbundene Kosten setzen sich aus Anwaltskosten und Notarkosten zusammen. Je höher der Gegenstandswert dabei ist, desto höher sind die zu erwartenden Kosten. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Ehevertrag in der Regel nicht.

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