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Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber

Ihr Anwalt für Medizinrecht - Fachanwalt in Düsseldorf

Sie benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht? Nicht zuletzt durch die ständigen Änderungen im Gesundheitssystem ist eine anwaltliche Beratung von Patienten und Ärzten nahezu unerlässlich geworden. Wer einen erfahren Fachanwalt für Medizinrecht sucht, ist bei der Düsseldorfer Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber besonders gut aufgebhoben. 

In unserer Kanzlei beraten Sie im Bereich Medizinrecht Herr Rechtsanwalt Oliver Dünow. Rechtsanwalt Sebastian Böhm unterstützt als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Medizinrecht mit Arbeitsrechtsbezug. Rechtsanwalt Gregor Leber ist als Fachanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei in Düsseldorf im strafrechtlichen Bereich des Medizinrechts tätig. Auch er hat auf diesem Gebiet langjährige Berufserfahrung. Unsere Anwälte vertreten Mandanten im Arzthaftungsrecht, Arztrecht, Zahnarztrecht und Krankenversicherungsrecht sowie bei Rechtsstreitigkeiten zum Thema Kinderwunschbehandlung und Arbeitsrecht in Krankenhaus und Praxis.

Inhaltsverzeichnis

Die Leistungen unserer Kanzlei im Medizinrecht

Das Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung sämtlicher Rechtsbeziehungen zwischen Arzt, Therapeuten und Patient sowie von Ärzten und Therapeuten untereinander.

Ebenfalls zum Medizinrecht gehören die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten. Ein wesentlicher Bereich der Beratung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt erstreckt sich auf das Arzthaftungsrecht. 

Was beinhaltet das Arzthaftungsrecht?

Wenn ein Mediziner einen Patienten behandelt, kommt damit ein Behandlungsvertrag zustande. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt oder Therapeut kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung, getragen wird. Verstößt er gegen Sorgfaltspflichten, so kann dies zu einem Schadensersatzanspruch des Patienten führen. Diese Haftung lässt sich in gleicher Weise auf unerlaubte Handlung beziehen, da der Mediziner dann zugleich unberechtigt die Gesundheit beeinträchtigt.

Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße im Bereich Arzthaftungsrecht sind zahlreich. Es ist eine Aufgabe des Anwalts für Medizinrecht, diese zu erläutern. Die möglichen Verstöße lassen sich im Wesentlichen gruppieren in 

Behandlungsfehler | Aufklärungsversäumnisse | Dokumentationsfehler | sonstige Pflichtverstöße.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt oder der Therapeut gegen bewährte ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er bei einer Behandlung nicht passieren darf. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht kann klären, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Vereinbaren Sie hier einen Termin zum Arzthaftungsrecht mit unserer Düsseldorfer Kanzlei.

Was umfasst ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des Arzthaftungsrechts?

Der Behandlungsfehler ist nach deutschem Zivilrecht eine Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und wird von einem Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht geprüft. Der Behandelnde muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Schadensersatz leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Pflichtverletzung ursächlich für den Schaden ist. Der materielle Schadensersatz umfasst häufig den Verdienstausfall des Patienten oder auch dessen Haushaltsführungsschaden. Der Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten umfasst auch die notwendigen Heilbehandlungskosten gegenüber dem Patienten, aber auch gegenüber dessen Angehörigen. Zusätzlich kann der Arzt oder Therapeut Schmerzensgeld schulden.Es ist Aufgabe des Fachanwalts für Medizinrecht, den Anspruch genau zu bewerten, zur Aufklärung des Falls auch vor Gericht beizutragen und damit ein Urteil im Sinne des Mandanten zu ermöglichen, um ihm zu seinem Recht und möglichem Schadenersatz zu verhelfen (beispielsweise auch bei einem Urteil gegen ein Krankenhaus). Der Anspruch von Rechtsanwältin Julia Fellmer ist es, Mandanten kompetent außergerichtlich und gerichtlich bei der Frage der Arzthaftung zu vertreten. Die rechtliche Vertretung durch unsere Anwältin erstreckt sich auf Prozesse an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.

Wer hilft bei einem Behandlungsfehler (Ärztepfusch)?

Diese Frage wird einem Anwalt immer wieder gestellt. Verstoßen Ärzte oder Therapeuten gegen Standards der Medizin oder ärztliche Sorgfaltspflichten und kommt es infolge dessen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, liegt ein Behandlungsfehler vor – umgangssprachlich auch als Ärztepfusch bezeichnet. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz besteht dann, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Behandungsfehler (Ärztepfusch) ursächlich für die medizinischen Folgen war. Das können Patienten kaum alleine bewältigen. Sie sollten sich vielmehr auf einen Fachanwalt verlassen, der ihren Anspruch nach den Regeln des Medizinrechts und Arzthaftungsrechts durchsetzen und gegebenenfalls ein Urteil über die fehlerhafte Behandlung erstreiten kann. 

Unsere Kanzlei in Düsseldorf ist auf die bundesweite Vertretung vor Gericht in allen Fällen der Arzthaftung spezialisiert, vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin.

Wer zahlt die Kosten für einen Fachanwalt für Medizinrecht?

Haben Mandanten einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers (Ärztepfusch) und setzen diesen erfolgreich durch einen Anwalt durch, erstattet die Gegenseite sämtliche anfallende Anwaltskosten und Gerichtskosten. Aber: Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu haben, muss zunächst ein Fehler des Arztes, des Krankenhauses oder des Therapeuten festgestellt worden sein. Darüber hinaus muss der Behandlungsfehler zu einer objektiven Beeinträchtigung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten geführt haben. Außerdem darf der Behandlungsfehler (Ärztepfusch) noch nicht verjährt sein. Details erklären Ihnen unsere auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte.

Wie lässt sich ein Behandlungsfehler mit Anspruch auf Schmerzensgeld nachweisen?

Aufgrund der Komplexität ärztlicher Pflichten und medizinischer Standards ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen notwendig. In diesem werden der medizinische Wissens- und Ausbildungsstand sowie die üblichen Behandlungsmethoden mit den Behandlungsunterlagen und dem Gesundheitszustand des Patienten abgeglichen. So können Fehler zweifelsfrei nachgewiesen werden.Das Arzthaftungsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete und erfordert neben juristischen auch medizinische Kenntnisse, sowie die Bereitschaft, sich in medizinische Fragestellungen einzuarbeiten. Ein Behandlungsfehler kann einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, aber auch Krankengymnasten oder Ergotherapeuten unterlaufen. Der Patient kann bei ärztlichen Behandlungsfehlern wählen, ob er zunächst die Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer mit einem Gutachten beauftragt, die Hilfe seiner gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nimmt oder direkt bei Gericht ein Klageverfahren oder selbständiges Beweisverfahren einleitet. Eine außergerichtliche Einigung ohne ein ärztliches Gutachten ist sehr selten, kann bei eindeutigen Fehlern aber auch erreicht werden. Bevor jedoch ein Privatgutachten in Auftrag gegeben wird, sollte der Patient sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, da die Kosten für ein privates Gutachten hoch sind und der Nutzen von Fall zu Fall stark variiert – auch hinsichtlich des Schmerzensgelds durch ein entsprechendes Urteil. Das kann ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht mit Blick auf die Grundlage des Rechts bewerten, auch wenn es beispielsweise um ein Krankenhaus geht.

Die Leistungen unserer Kanzlei in Düsseldorf im Krankenversicherungsrecht

Die Krankenversicherungen in Deutschland erstatten den Versicherten die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Es wird unterschieden zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ansprüche der Versicherten sind hier unterschiedlich, so dass im Rahmen des Krankenversicherungsrechts auch unterschiedliche rechtliche Grundlagen für die jeweiligen Ansprüche gelten. Im Krankenversicherungsrecht hat sich Anwältin Julia Fellmer auf die Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlung und die unberechtigte Kündigung von Krankenversicherungsverträgen spezialisiert.  

Sie haben Fragen zu Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehlern, Schmerzensgeld, Schadenersatz, dem ärztlichen Berufsrecht, Kunstfehlern, ärztlicher Sorgfaltspflicht und mehr?

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